Gegenstand der Bewertung sind...
Denkbare Anlässe für ein Gutachten können sein:
Sie benötigen eine fundierte Immobilienbewertung, die in einem Gutachten im "klassischen Verfahren" den Markt- / Verkehrswert nachden Regeln der Wertermittlungsverordnung (WertV) feststellt. Ein auf dieser Basis erzeugtes Gutachten entspricht auch den Anforderungen eines Gerichtsauftrages. Diese Gutachtenvariante ist die richtige Wahl, wenn ein Kompakt-Gutachten nicht ausreicht oder die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
In Abstimmung mit Ihrem Finanzierungsinstitut benötigen Sie ein Gutachten, das den Beleihungswert nach den Regeln der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) feststellt.
Dieses Gutachten ermittelt den marktgerechten Mietzins für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es hilft Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aus dem Wege zu räumen (gerichtlich oder außergerichtlich) und kann als Basis für objektive Mietzinsverhandlungen (Erhöhung, Minderung) oder zur Schlichtung anderer Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis dienen.
Vorgehensweise...
Das Gutachten wird in Projektschritten erarbeitet. Wir protokollieren den Objektzustand bei mindestens einer Besichtigung. Die uns vorgelegten Unterlagen werden genaustens hinterfragt und überprüft. Zusammen mit den von uns beschafften Dokumenten wird das Gutachten fertig gestellt. Aus welchen Komponenten sich das "Gutachtenprojekt" zusammensetzt sehen Sie hier...