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Welches Gutachten

 

Grundsätzlich wird jede Gutachten-Variante mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgearbeitet. Die Ergebnisse münden stets in eine schriftliche Dokumentation (außer mündliche Beratung). Unterschiede können sich aber in der Vorgehensweise, bei der Datenzusammenstellung und der daraus resultierenden Dokumentation ergeben. Sehr streng (gerichtsfest) sind die Anforderungen an ein Gutachten, wenn ein Gericht Auftraggeber ist. Die gleiche Situation liegt vor, wenn das Gutachten für Parteien bestimmt ist, die einander misstrauen sowie erhebliche Differenzen über den Wert der Immobilie haben (z. B. bei Scheidung,  Erbe). Der Gutachter kann die ihm vorgelegten Angaben nicht blind übernehmen. Schon um vor möglichen Haftungsansprüchen gesichert zu sein wird er überprüfen, ob diese Angaben noch aktuell sind. Der Zeitaufwand für Erkundigung, Recherche nebst der dazugehörigen Dokumentation ist erheblich.
Auf den Punkt gebracht:
Strenge Genauigkeitsnormen sind immer dort anzuwenden, wo sich entgegengesetzte Wertvorstellungen gegenüberstehen. Hier gibt es kein Einsparpotential…

 

Sehr häufig ist diese "Gerichtsfestigkeit" gar nicht notwendig. Immer dann, wenn die Parteien  / Auftraggeber das Objekt kennen und "miteinander können" lässt sich diese sehr aufwändige Prozedur beschränken.
Beispiele: geplanter Kauf, Verkauf, Schenkung aber auch eine Scheidung auf gütlichem Wege, z.B. im Mediationsverfahren, wo die Vermögensverhältnisse außergerichtlich geklärt werden, um Kosten für einen Gerichtsprozess zu reduzieren. Aber auch für steuerliche Ansätze wird das Finanzamt nicht grundsätzlich die aufwändigste Gutachtenform fordern.

 

Für derartige Situationen bieten wir zwei Varianten an.
Das Kompaktgutachten. Diese Gutachten-Variante ist kostengünstig, weil davon ausgegangen wird, dass die vorgelegten Unterlagen richtig sind und nicht mehr aufwändig hinterfragt werden müssen.
Die Wertermittlung mittels Internet Snapshot. Diese Variante beruht auf einem Vergleich mit Daten aus den Internet Immobilienbörsen.