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Der EU-zertifizierte Sachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024

 

Die Notwendigkeit einer Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Qualifikation von Sachverständigen innerhalb der EU wurde bereits in den 90ger Jahren angearbeitet, aber erst ab 2005 im Zuge der EU-Richtlinie entscheidend umgesetzt, die für jedes EU-Mitgliedsland ein oberste Akkreditierungsstelle vorschreibt. In Deutschland wurde damit betraut die bereits seit 1990 bestehende Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) mit dem Zusatz "German Association for Accreditation GmbH".

 

 

Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger EN ISO/IEC 17024 ist somit europaweit bzw. weltweit anerkannt.

 

Zertifizierte Sachverständige müssen regelmäßig Ihre persönliche Eignung, hohe fachliche Qualifikation, Berufserfahrung gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen (Arbeitsproben, Gutachten). Darüber hinaus die erworbene Zertifizierung nur für eine Dauer von maximal 5 Jahren gültig. Sie erlischt, wenn sie nicht nach Ablauf dieses Zeitraumes erneut in einer Prüfung bestätigt wird (Rezertifizierung).

 

Weitere Informationen finden auf der DAkkS-Homepage.

 

 

Leider kann z. Zt. die Bezeichnung " zertifizierter Sachverständiger" auch von anderen Stellen vergeben werden, ohne dass diese eng gefasste Norm eingehalten wird. Um sich abzugrenzen ist es deshalb notwendig, dass der EU-zertifizierte Sachverständige die komplette Bezeichnung "DIN EN ISO/IEC 17024" hinzufügen muss.

 

Der "normale" Mensch, der schon Verständnisprobleme mit dem Begriff "Zertifizierung" hat versteht nun überhaupt nichts mehr. (Hier könnte der Staat ordnend tätig sein und die Bezeichnung "zertifizierter Sachverständiger" schützen.)