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Der Sachverständige

 

Vorweg.

 

Die Definition: Ein Sachverständiger ist sachkundig und hat überdurchschnittliche fachliche Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet (mehr als andere). Dennoch ist die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Geschützt ist aber die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Wer allerdings verbreitet, Sachverständiger zu sein ohne dass er es ist, verstößt gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) und kann verklagt werden...

 

Aber mit dieser Situation müssen auch andere Berufsbezeichnungen leben. (Wussten Sie, dass beispielsweise "Ingenieur (Ing.)" erst Anfang der 70er Jahre geschützt wurde?). Dennoch macht eine staatliche Anerkennung allein noch keinen Sachverständigen. Abgesehen von einer Klagemöglichkeit entscheidet langfristig allein der Markt über eine Leistungsgüte. Speziell bei einer Dienstleistung baut sich ein nachhaltig gutes Image erst über einen längeren Zeitraum auf. Ein Blender wird schnell entlarvt.